Themen, die Sie besser mit Ihrer Führungskraft bzw. der betroffenen Person besprechen sollten, wie zum Beispiel:
- nicht strafbare, unwesentliche Vergehen (zum Beispiel Richtlinienverstöße mit Bagatellcharakter)
- Verbesserungsvorschläge
- Persönliche Differenzen mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- vermeintliche oder tatsächliche bloße Unannehmlichkeiten